GLÖZ II Kulisse

Solarparks auf Moorböden – EEG-Förderung ausgeschlossen

Eine Förderung von Solarparks ist gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausgeschlossen, wenn diese auf entwässertem Moorboden errichtet werden (vgl. § 37 EEG Abs. 1 Nr. 2). Nur in bestimmten Ausnahmefällen, beispielsweise wenn mit der Errichtung der Solaranlagen eine Wiedervernässung der Moorfläche erfolgt, kann eine Förderung möglich sein (vgl. § 37 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e)).

Vorhandene Datensätze zu Moorkulissen

Der Begriff „Moorboden” ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) allerdings nicht direkt definiert. Es gibt jedoch eine Vielzahl an Datensätzen zu Mooren und kohlenstoffreichen Böden in Deutschland; von Fachkarten einzelner Bundesländer bis hin zu bundesweiten Übersichten. Ein Beispiel dafür ist eine Kulisse des Thünen-Instituts, die Böden in Niedermoor-, Hochmoor-, Moorfolge-, Tiefumbruchböden sowie flach und mächtig überdeckte Moorböden einteilt. Ebenso ist die „Aggregierte Karte der organischen Böden“ zu nennen, die das Greifswald Moor Centrum in 2021 erstellt hat und mit entsprechenden Geodaten zur Verfügung stellt. Und natürlich finden sich auch in den Geoportalen der Länder kartografische Informationen zu Bodentypen, Kohlenstoffvorräten oder Moormächtigkeit.

Aber welche Kulisse ist jetzt relevant für die Entwicklung von Energieprojekten?

Die GLÖZ-II-Kulisse

Das EEG verweist auf die Vorgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union. In den „Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen“ (GLÖZ) sind verschiedene Anforderungen an die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen formuliert. Insgesamt gibt es neun GLÖZ-Standards, die in der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) festgelegt sind.

GLÖZ II regelt dabei den Schutz von Moor- und Feuchtgebieten (§§ 11–13 GAPKondV). Die konkrete Ausarbeitung dieser Standarts erfolgt jedoch nicht einheitlich auf Bundesebene. Zur Umsetzung der Vorgaben sind alle Bundesländer verpflichtet, entsprechende Gebietskulissen auszuweisen, in denen festgelegt wird, welche Flächen als Moor- oder Feuchtgebiete gelten.

Für Projektentwickler ist diese GLÖZ-II-Kulisse von entscheidender Bedeutung. Denn im Sinne des EEG gelten Flächen, die innerhalb dieser Kulisse liegen, in der Regel als Moorboden und sind damit von der EEG-Förderung ausgeschlossen, sofern keine Wiedervernässung erfolgt.

Im dvlp Web-GIS ist genau diese GLÖZ-II-Kulisse hinterlegt. Somit können Nutzer*innen bösen Überraschungen vorbeugen und gezielt prüfen, ob eine Fläche laut EEG förderfähig ist oder nicht.