GridConnect: Erste Projekte erfolgreich vermittelt!

Was haben ein Solar- und ein Windpark gemeinsam? Richtig, sie benötigen einen Netzanschluss (NVP).

Über die GridConnect-Plattform von dvlp.energy haben sich nun ein Solarpark-Entwickler und ein Windpark-Betreiber gefunden. Der ursprünglich vom Netzbetreiber zugewiesene NVP für den Solarpark war zu weit weg. Der Windpark liegt näher und deren Betreiberin hat Interesse, ihre Betriebskosten durch Überbauung des bestehenden NVPs zu senken.

In einem anderen Beispiel wurde einer dvlp-Nutzerin ein NVP in der Hochspannungsebene zugewiesen, wofür die Projektfläche nicht ausreichte. Mit Hilfe von GridConnect hat sich nun ein anderer Entwickler gefunden, der Flächen nur wenige hundert Meter entfernt entwickelt. Gemeinsam kann jetzt der Netzanschluss wirtschaftlich realisiert werden.

Dies sind zwei Beispiele der im Rahmen der aktuell laufenden Pilotphase von GridConnect gefundenen Partnerschaften. Von den fast 30.000 in der dvlp web-GIS Plattform angelegten Projekten sind bereits ca. 300 für GridConnect registriert. Hiervon konnten ca. 30% der Projekte ein mögliches, weniger als 20km entfernt liegendes Partnerprojekt vorgeschlagen werden. Die in Verbindung gebrachten Projektentwickler loten jetzt eine Kollaboration auf Basis der Projektstadien und spezifischen NVPs aus.

Unser Blogbeitrag vom Februar 2025 bietet eine detaillierte Beschreibung von GridConnect.Link

Die gemeinsame Nutzung von Netzanschlusspunkten durch verschiedene Energieerzeugungsanlagen ist ein Schlüssel zum weiteren Ausbau erneuerbarer Energien mit zunehmend begrenzter Netzinfrastruktur. Dabei können durch partnerschaftlich realisierte Netzanschlüsse Investitionskosten gesenkt und Planungszeiten verkürzt werden.

Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetz Anfang 2025 wurde der rechtliche Rahmen zur Überbauung von Netzanschlusspunkten geschaffen. Dies verstärkt das Einsparungspotenzial weiter und ermöglicht zusätzliche Optionen zum Anschluss neuer Erzeugungsanlagen oder Speicher (z.B. durch Nutzung privat bereits betriebener Übergabestationen). Der neu formulierte §8 EEG regelt hierbei die vertragliche Gestaltung mit dem Netzbetreiber durch sog. flexible Netzanschlussvereinbarungen. Diese können statisch (Anlage darf zu keiner Zeit mit Nominalleistung einspeisen) oder dynamisch (Anlage kann nur zu Spitzenlastzeiten nicht mit Nominalleistung einspeisen) gestaltet werden.

Der Verteilnetzbetreiber N-Energie bietet ab dem 1. Mai 2025 als erster dynamische Netzanschlussvereinbarungen an, um weitere Erzeugungsanlagen an das bereits hoch ausgelastete Stromnetz anzuschließen. Die Überbauung soll ab Mai standardmäßig bei der technischen Netzanschlussprüfung mit geprüft werden und dem Anschlussnehmer angeboten werden. Um die Voraussetzungen für einen flexiblen Netzanschluss zu erfüllen, müssen Photovoltaik-Anlagen außerdem mit einem Batteriespeicher kombiniert werden, in Ost-West-Ausrichtung geplant oder für den reinen Eigenverbrauch ausgelegt werden.

Bei vielen anderen Netzbetreiber befinden sich ähnliche Modelle aktuell in der Ausarbeitung.