06.02.2026

Baukostenzuschüsse 2026: Veränderungen im Überblick

Zum Jahresbeginn 2026 haben die meisten Netzbetreiber ihre Baukostenzuschüsse angepasst. Die Berechnung folgt weiterhin der von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Fünfjahreslogik. Auch 2026 zeigen sich deutliche regionale Unterschiede. Während sich die BKZ in einigen Netzgebieten stabilisieren oder sogar sinken, steigen sie andernorts spürbar an. Für Anschlussnehmer bleibt der BKZ damit ein standortabhängiger Kostenfaktor.

Mit dem Beginn des Jahres 2026 haben sich bei den Netzbetreibern auch die Baukostenzuschüsse verändert.

Kurze Einordnung: Was war nochmal ein Baukostenzuschuss?

Baukostenzuschüsse (BKZ) sind einmalige Zahlungen, die Anschlussnehmer*innen beim Neuanschluss oder bei der Verstärkung eines Netzanschlusses an den Netzbetreiber leistet. Er dient nicht zur Bezahlung der direkten Anschlusskosten, sondern zur Mitfinanzierung des allgemeinen Stromnetzausbaus, der durch den Anschlussbedarf entsteht.

Rechtlich Situation: Sollte der BKZ für Batteriespeicher nicht abgeschafft werden?

Wie in unserem Blogbeitrag zu den BKZ 2025 bereits angedeutet, bleibt eine Abschaffung der BKZ für Batteriespeicher aus. Mit seinem Beschluss vom 15. Juli 2025 (Az. EnVR1/24) hat der Bundesgerichtshof nun für rechtliche Klarheit gesorgt: Netzbetreiber dürfen für den Anschluss von Batteriespeichern trotz ihrer Doppelfunktion als Einspeiser und Verbraucher einen BKZ erheben. Damit folgt der Bundesgerichtshof der Einschätzung der BNetzA, nach der Batteriespeicher rechtlich wie andere Letztverbraucher zu behandeln sind.

Berechnungslogik: Wie wird der BKZ berechnet?

Mit dem Positionspapier der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom November 2024 wurde die Berechnung der BKZ für Netzanschlüsse oberhalb der Niederspannung neu ausgerichtet. Seit 2024 sollen die BZK auf Basis des arithmetischen Mittels der Leistungspreise der letzten fünf Jahre berechnet werden, um starke Preisschwankungen abzufedern und die Planungssicherheit zu erhöhen. Nachdem die BKZ im ersten Anwendungsjahr teilweise deutliche Ausschläge gezeigt haben, lässt sich für das Jahr 2026 eine zunehmende Stabilisierung beobachten.

Ausnahmen: Wie sieht es mit Flexiblen Netzanschlussvereinbarungen aus?

In der Praxis kann es jedoch zu Ausnahmen bei der Preisgestaltung der BKZ kommen, auch bei Batteriespeichern. Laut dem Positionspapier der BNetzA ist für die Erhebung von BKZ eine dauerhaft und uneingeschränkt vereinbarte Anschlussleistung entscheidend. Ist dies nicht der Fall, ist eine angemessene Reduzierung des BKZ möglich, sofern die Preise transparent, einheitlich und diskriminierungsfrei erhoben werden.

So können bei flexiblen Netzanschlussvereinbarungen nach § 17 Abs. 2b EnWG reduzierte BKZ angesetztwerden. Das gilt etwa für industrielle Großverbraucher mit Lastmanagement und, je nach Netzbetreiber, auch für flexibel angebundene Batteriespeicher. Der Grund: Die volle Anschlussleistung steht nicht jederzeit zur Verfügung, wodurch sich Netzausbaubedarfe reduzieren.

Ein Beispiel hierfür ist die Bayernwerk Netz GmbH, die bei flexiblen Netzanschlussvereinbarungen eine Reduzierung des BKZ um 70 % vorsieht. Grundlage hierfür ist die vertraglich „fixierte, nicht dauerhaft zur Verfügung stehende Leistung“ (vgl. Preisblatt).

Andere Netzbetreiber federn die infolge stark gestiegener Leistungspreise berechneten Baukostenzuschüsse zusätzlich ab. So verweist etwa die ÜZ Mainfranken eG darauf, dass hohe und volatile Energiepreise in den vergangenen Jahren zu einem deutlichen Anstieg der Leistungspreise und damit des Fünfjahresmittels geführt haben. Um die daraus resultierenden BKZ zu mildern, werden diese 2026 je nach Netzebene je nach um 10-20% reduziert (vgl. Preisblatt).

Was heißt das konkret?

Klar ist, dass die BKZ trotz einer gewissen Stabilisierung keine festen Preise sind. Sie verändernsich weiterhin meist jährlich und bleiben gleichzeitig stark standortabhängig. Je nach Netzgebiet und Netzbetreiber gelten unterschiedliche Leistungspreise und Regelungen, sodass die Höhe des BKZ maßgeblich davon abhängt, wo ein Netzanschluss realisiert wird. Das wird auch in den folgenden Karten sichtbar,die für die Mittelspannungsebene die aktuelle Verteilung der BKZ 2026 (oben) sowie deren prozentuale Änderung von 2025 zu 2026 (unten) zeigt.

Den größten absoluten Anstieg verzeichnen dabei die E-Werke Haniel Haimhausen nördlich von München mit +117 €/kW. Relativ gesehen wären es die Stadtwerke Pirmasens bei Saarbrücken, die den BKZ von 48.5 auf 154 €/kW mehr als verdreifacht haben.

Bei den flächenbedeutsamen Netzbetreibern ist der größte Anstieg bei Netze BW mit +87 €/kW, dicht gefolgt von EAM Netz mit +84 €/kW zu verzeichnen. Relativ gesehen hat die WEMAG am stärksten erhöht, indem der BKZ sich dort von 39 auf 108 €/kW ebenfalls fast verdreifacht hat.

Es gab aber auch Netzbetreiber, die den BKZ reduziert haben. Prozentual liegen dabei Westfalen Weser Netz (-25% von 164 auf 125€/kW) und Überlandwerke Mittelbaden (-23% von 176 auf 136 €/kW) vorn. Absolutgesehen fand die stärkste Reduktion der BKZ bei den Gemeindewerke Niefern-Öschelbronn bei Pforzheim statt, und zwar um -46 €/kW.

Für Anschlussnehmer bedeutet das: Auch 2026 lohnt sich ein genauer Blick auf die regional geltenden BKZ. Im dvlp web-GIS stellen wir unseren Nutzer*innen daher weiterhin die aktuellen BKZ bereit.

 

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