GLÖZ II Kulisse
Welche Daten sind für die Flächenprüfung von Moor-PV relevant? Der Beitrag ordnet die GLÖZ-II-Kulissen, weitere Moorkarten und das technische Potenzial ein – und zeigt, wie bundesweit harmonisierte Daten die frühe Standortprüfung unterstützen.

Aktualisiert im Juli 2026
Eine Förderung von Solarparks ist gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausgeschlossen, wenn diese auf entwässertem Moorboden errichtet werden (vgl. § 37 EEG Abs. 1 Nr. 2). Nur in bestimmten Ausnahmefällen, beispielsweise wenn mit der Errichtung der Solaranlagen eine Wiedervernässung der Moorfläche erfolgt, kann eine Förderung möglich sein (vgl. § 37 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e EEG.).
GLÖZ-II-Kulisse und Moor-PV: Welche Daten für die Flächenprüfung relevant sind
134 bis 268 Gigawattpeak: So hoch schätzt eine neue Handreichung des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE das technische Potenzial von Moor-PV in Deutschland.
Die Größenordnung zeigt, welche Rolle Moor-PV künftig spielen könnte. Für die konkrete Projektentwicklung beantwortet sie jedoch noch nicht die entscheidende Frage: Welche Flächen gelten als Moorboden – und welche Datengrundlage ist für ihre Bewertung relevant?
Was ist Moor-PV?
Als Moor-PV wird die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf bislang entwässerten Moorböden bezeichnet, wenn die Fläche im Zusammenhang mit dem Solarprojekt dauerhaft wiedervernässt wird.
Damit sollen zwei Ziele miteinander verbunden werden: die Erzeugung erneuerbarer Energie und die Wiederherstellung der Klimaschutzfunktion von Mooren. Denn entwässerte Moorböden setzen erhebliche Mengen an Treibhausgasen frei. Durch die Anhebung des Wasserstands können diese Emissionen reduziert werden.
Die Handreichung des Fraunhofer ISE fasst den aktuellen Stand zu Planung, Technik, Genehmigung und Umsetzung zusammen. Gleichzeitig macht sie deutlich, dass die praktische Erfahrung mit Moor-PV bislang begrenzt ist. Insbesondere zur langfristigen technischen Umsetzung, zur Wiedervernässung und zur möglichen Kombination mit Paludikultur besteht weiterhin Forschungsbedarf.
Moor-PV im EEG
Nach dem derzeit geltenden § 37 EEG können Solaranlagen auf entwässertem, landwirtschaftlich genutztem Moorboden unter bestimmten Voraussetzungen in der EEG-Förderung berücksichtigt werden. Eine zentrale Bedingung ist die dauerhafte Wiedervernässung der Fläche im Zusammenhang mit der Errichtung der Anlage.
Ob ein konkretes Projekt diese Voraussetzungen erfüllt, hängt jedoch nicht allein von der Lage auf Moorboden ab. Unter anderem müssen die jeweils geltenden Anforderungen der Bundesnetzagentur, die technischen Voraussetzungen für eine Wiedervernässung und weitere planungs- und genehmigungsrechtliche Rahmenbedingungen geprüft werden.
Moorboden ist nicht gleich Moorbodenkarte
Für Moorböden und kohlenstoffreiche Böden existieren in Deutschland verschiedene Datensätze. Dazu gehören beispielsweise:
- bundesweite Bodenkarten und Forschungsdatensätze,
- die Kulisse organischer Böden des Thünen-Instituts,
- die aggregierte Karte der organischen Böden des Greifswald Moor Centrum,
- Bodenkarten und Fachinformationen der Bundesländer,
- sowie Daten aus den jeweiligen Landesgeoportalen.
Diese Datensätze unterscheiden sich unter anderem in ihrem Zweck, ihrer räumlichen Auflösung, ihrem Erhebungszeitpunkt und ihrer Klassifikation. Eine Fläche kann daher in einer fachlichen Moorkarte enthalten sein, ohne dass daraus automatisch eine bestimmte rechtliche Bewertung folgt.
Für die Projektentwicklung ist deshalb nicht nur relevant, ob ein Datensatz Moorböden zeigt, sondern auch, für welchen Anwendungsfall er erstellt wurde.
Was ist die GLÖZ-II-Kulisse?
GLÖZ steht für die „Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen“. Insgesamt gibt es neun GLÖZ-Standards innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union.
GLÖZ II regelt den Schutz von Mooren und Feuchtgebieten. Nach § 11 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung weisen die Bundesländer entsprechende Gebietskulissen auf Grundlage der jeweils besten verfügbaren Daten aus.
Die konkrete Umsetzung erfolgt jedoch nicht einheitlich auf Bundesebene. Datenquellen, Darstellungen, Formate und Aktualisierungsstände können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
Die GLÖZ-II-Kulisse übersetzt die fachlichen und rechtlichen Kriterien damit in eine räumlich nutzbare Datengrundlage. Für die Projektentwicklung ist sie ein wichtiger erster Hinweis darauf, welche Flächen als Moor- oder Feuchtgebiete eingeordnet werden und wo eine vertiefte Prüfung notwendig ist.
Welche Rolle spielt die GLÖZ-II-Kulisse?
GLÖZ steht für die „Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen“. Insgesamt gibt es neun GLÖZ-Standards im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union.
GLÖZ II regelt den Schutz von Feuchtgebieten und Mooren. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den §§ 11 bis 13 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung.
Nach § 11 GAPKondV weisen die Bundesländer entsprechende Gebietskulissen auf Grundlage der jeweils besten verfügbaren Daten aus. Welche Ausgangsdaten verwendet werden und wie die Kulissen veröffentlicht werden, unterscheidet sich daher von Bundesland zu Bundesland.
Die GLÖZ-II-Kulissen übersetzen die zugrunde liegenden Kriterien in eine räumlich nutzbare Datengrundlage. Damit sind sie für die erste Bewertung potenzieller Projektflächen besonders relevant.
Sie sind jedoch keine allgemeine Moor-PV-Potenzialkarte. Eine hohe technische Potenzialschätzung für Deutschland sagt noch nicht aus, welche einzelne Fläche geeignet, verfügbar, genehmigungsfähig oder wirtschaftlich nutzbar ist.
Warum die bundesweite Prüfung aufwendig ist
Die föderale Bereitstellung der GLÖZ-II-Daten bringt einige praktische Herausforderungen mit sich:
- Die Daten stammen aus unterschiedlichen Landesquellen.
- Formate und Bezeichnungen sind nicht einheitlich.
- Veröffentlichung und Aktualisierung erfolgen zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
- Die fachliche und rechtliche Einordnung kann weitere Prüfungen erfordern.
Für eine bundesweit konsistente Flächenbewertung müssen die einzelnen Landeskulissen deshalb zunächst recherchiert, geprüft, aufbereitet und in einer gemeinsamen Struktur zusammengeführt werden.
Im dvlp.energy Web-GIS sind die GLÖZ-II-Kulissen aller Bundesländer integriert. Dadurch lässt sich bereits in einer frühen Projektphase erkennen, ob eine betrachtete Fläche innerhalb einer ausgewiesenen Kulisse liegt und wo eine vertiefte Prüfung notwendig sein könnte.
Was die GLÖZ-II-Kulisse zeigt – und was nicht
Die integrierte Kulisse unterstützt dabei,
- betroffene Flächen frühzeitig zu identifizieren,
- mögliche Auswirkungen auf die weitere Projektplanung zu erkennen,
- verschiedene Standorte konsistent zu vergleichen,
- und zusätzliche fachliche oder rechtliche Prüfungen gezielt anzustoßen.
Die Lage innerhalb oder außerhalb einer GLÖZ-II-Kulisse ist allerdings noch keine abschließende Aussage über die Förderfähigkeit eines Solarprojekts.
Je nach Vorhaben müssen unter anderem die tatsächlichen Bodenverhältnisse, die Möglichkeit und Ausgestaltung einer Wiedervernässung, naturschutzfachliche Anforderungen, Eigentumsverhältnisse, Genehmigungsfragen und die aktuellen Vorgaben der Bundesnetzagentur geprüft werden.
Die Daten dienen damit vor allem als Screening- und Entscheidungsgrundlage in einer frühen Projektphase – nicht als Ersatz für eine projektspezifische Prüfung.

Fazit
Die neue Fraunhofer-Handreichung zeigt das erhebliche technische Potenzial von Moor-PV. Eine belastbare Flächenprüfung beginnt deshalb mit der richtigen Einordnung der verfügbaren Daten. Die GLÖZ-II-Kulissen schaffen dafür eine wichtige räumliche Grundlage: Sie helfen, relevante Flächen früh zu erkennen, Unsicherheiten sichtbar zu machen und die weitere Prüfung auf die entscheidenden Standorte zu konzentrieren.
Weiterführende Informationen
- Fraunhofer ISE: Handreichung zu Moor-PV
- § 37 Erneuerbare-Energien-Gesetz
- § 11 GAP-Konditionalitäten-Verordnung
- Bundesamt für Naturschutz: Solaranlagen auf Moorböden
Hinweis: Der Beitrag gibt einen Überblick über den aktuellen Stand und ersetzt keine projektbezogene rechtliche oder fachliche Prüfung.


