15.07.2025

Landesentwicklungspläne: Worauf zu achten ist?

Landesentwicklungspläne (LEP) sind wichtige Steuerungsinstrumente der Landesplanung aller Bundesländer. Sie legen fest, wie sich die Raumordnung für Bereiche wie Siedlung, Infrastruktur, Wirtschaft, Umwelt und Energieversorgung langfristig entwickeln soll. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der LEP obliegt den einzelnen Bundesländern und werden in Regionalplänen (REP) für einzelne Teilräume der Bundesländer weiter konkretisiert und räumlich zugewiesen.

Was ist ein Landesentwicklungsplan (LEP)?

Landesentwicklungspläne (LEP) bestimmen den raumordnerischen Rahmen für die räumliche Entwicklung der jeweiligen Bundesländer. Sie legen fest, wie sich die Raumordnung für Bereiche wie Siedlung, Infrastruktur, Wirtschaft, Umwelt und Energieversorgung langfristig entwickeln soll. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Raumordnungsgesetz (ROG). Es verpflichtet die Bundesländer gemäß § 6 ROG dazu, eine landesrechtliche Grundlage für ihre Landesplanung zu schaffen und einen übergeordneten, zusammenfassenden Raumordnungsplan für ihr jeweiliges Landesgebiet zu erstellen.

LEP & Regionalplan (REP) – Wer bestimmt was?

Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der LEP obliegt den einzelnen Bundesländern, da jedes Land seine Planung nach den eigenen strukturellen, geografischen und politischen Gegebenheiten ausrichtet. Dadurch ergeben sich teils deutliche Unterschiede, beispielsweise in der Benennung – „Landesentwicklungsplan“, „Landesentwicklungsprogramm“ oder „Landesraumentwicklungsprogramm“ – sowie in Bezug auf Zuständigkeiten und inhaltliche Schwerpunkte.

Zusammengefasst beinhaltet ein LEP übergeordnete raumordnerische Ziele und Grundsätze. Diese werden in Regionalplänen (REP) für einzelne Teilräume der Bundesländer weiter konkretisiert und räumlich zugewiesen. So werden beispielsweise Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesen, zentrale Orte definiert oder Flächen für bestimmte Nutzungen wie z.B. Industrie & Gewerbe, Verkehr oder Grünzüge festgelegt. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen keine REPs existieren. Indiesen Fällen übernimmt der LEP eine entscheidende Steuerungsfunktion und wirdzur primären Orientierung für raumbezogene Projekte.

Challenges in practice

Wie aktuell ein LEP ist, hängt stark vom jeweiligen Bundesland ab. Einige Länder überarbeiten ihren LEP in regelmäßigen Abständen vollständig, während andere gezielt auf themenbezogene Teilfortschreibungen setzen, beispielsweise zu den Themen Windenergie, Klimaschutz, Wohnraumentwicklung oder Siedlungsstruktur. Während Schleswig-Holstein beispielsweise eine Fortschreibung zum wohnbaulichen Entwicklungsrahmen sowie zur Windenergie für das Jahr 2025 vorbereitet, ist in Bayern eine vollständige Neufassung des LEP seit 2023 in Kraft getreten. Der LEP von Baden-Württemberg ist hingegen seit 2002 unverändert gültig, eine Neufassung befindet sich jedoch momentan in Vorbereitung. Genauere Informationen zu der Aktualität der LEP können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

Auch die Umsetzung der Pläne in die konkrete Planungspraxis gestaltet sich oftmals schwierig. Was in der Theorie nach einem sauberen Planungssystem klingt, wird in der Praxis schnell kompliziert. Denn gerade die landesweiten Pläne sind oft stark generalisiert und lassen sich ohne den passenden Kontext leicht fehlinterpretieren. Maßstab, Darstellung und Datenstruktur sind häufig nicht auf operative Anwendung ausgelegt – sondern eher als strategische Orientierung gedacht. Umso wichtiger ist es daher, bei der Planung eines Projekts Landesentwicklungs- und Regionalpläne gemeinsam zu betrachten. So lassen sich potenzielle Konflikte frühzeitig erkennen und Chancen gezielt nutzen.

Die Nutzer der dvlp-Plattform können die Geodaten aller rechtskräftigen und aller in (Teil-)Fortschreibung befindlichen LEPs direkt im web-GIS einsehen.‍

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