23.02.2026

Wo könnte der Ausbau der Erneuerbaren künftig ausgebremst werden?

Diese Frage stellt sich, seitdem der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) öffentlich wurde für ein “Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens”.

Wo könnte der Ausbau der Erneuerbaren künftig ausgebremst werden?

Der Gesetzesentwurf und seine möglichen Folgen

Diese Frage stellt sich, seitdem der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) öffentlich wurde für ein “Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens”. (Link)

Darin soll neu § 14 Absatz 1d im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eingeführt werden laut dem Verteilnetzbetreiber sogenannte kapazitätslimitierte Umspannwerke und Leitungsabschnitte ausweisen können, wenn die “technisch mögliche Stromeinspeisung der unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Anlagen im vorangegangenen Kalenderjahr um insgesamt mehr als 3 Prozent angepasst wurde.” Solche Anpassungen werden auch als Redispatch bezeichnet. Für die entgangenen Erlöse der abgeregelten Energiemenge werden die Anlagenbetreiber aktuell entschädigt.

Im Zusammenhang mit der ebenfalls vorgeschlagenen Änderung von § 8 Absatz 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sind Netzbetreiber dort dann allerdings nur noch zum Anschluss von erneuerbaren Anlagen verpflichtet, wenn diese auf die finanzielle Entschädigung verzichten.

Da Projektentwickler und Anlagenbetreiber schwer abschätzen können, wie häufig die Erzeugung neu geplanter Solar- oder Windparks von den Verteilnetzbetreibern abgeregelt werden muss, steht deren Finanzierbarkeit und somit deren Realisierbarkeit in diesen kapazitätslimitierten Regionen in Frage.

Die Verfügbarkeit von Daten zu Redispatch-Maßnahmen

Um die Auswirkungen dieser möglichen Neuregelung besser einschätzen zu können, hat das Team von dvlp.energy alle anlagenscharf-veröffentlichten Redispatch-Maßnahmen analysiert. Dadurch konnten die Netzelemente identifiziert werden, an denen bereits im letzten Jahr mehr als drei Prozent der erzeugten Strommenge abgeregelt wurde. Die Analyse deckt Maßnahmen von März 2025 bis Februar 2026 mit einer abgeregelten Energiemenge von insgesamt 2.8 TWh ab. Das ist ungefähr ein Fünftel der gesamten Redispatch-Menge von ca. 13 TWh (exkl. Eingriffe durch Börsengeschäft).

Die Diskrepanz zwischen anlagenscharf-veröffentlichten Redispatch-Maßnahmen und Gesamtmenge entsteht dadurch, dass einerseits nicht alle Netzbetreiber Redispatch-Maßnahmen veröffentlichen und andererseits nicht alle veröffentlichten Maßnahmen konkreten Anlagen zugeordnet werden können. Nichtsdestotrotz ermöglicht dieser Ansatz eine möglichst granulare Darstellung der vom Redispatch-Vorbehalt betroffenen Netzelemente bzw. deren Einzugsbereiche.

Die kapazitätslimitierten Regionen

Selbst bei Berücksichtigung von nur einem Fünftel aller Redispatch-Maßnahmen erstrecken sich die Einzugsbereiche der von mehr als 3%-Redispatch betroffenen Netzelemente auf bereits sieben Prozent der Landesfläche. Besonders betroffen wären der Nordwesten von Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg, der Nordosten von Sachsen-Anhalt, und der Norden und Osten von Bayern. Allerdings gibt es große regionale Unterschiede.

Ganz allgemein ist der Norden vor allem durch hohe Stromeinspeisung von Windparks geprägt. So wird an den Umspannwerken Werdum und Altfunnixsiel in den Gemeinden Esens und Wittmund (Niedersachsen) bereits 28 Prozent und 17 Prozent der technisch möglichen Einspeisung abgeregelt. In den Landkreisen Dithmarschen und Nordfriesland (Schleswig-Holstein) werden an fast allen Umspannwerken mehr als drei Prozent abgeregelt. In Brandenburg fällt besonders der Landkreis Prignitz auf, wo allein am Umspannwerk Groß Werzin 29 Prozent der technisch möglichen Einspeisung abgeregelt wird.

In Bayern wiederum ist die Einspeisung von Solarstrom der kapazitätslimitierende Faktor. In der Mehrheit der Gemeinden in den Planungsregionen Landshut und Donau-Wald werden bereits jetzt weit mehr als fünf Prozent der technisch möglichen erneuerbaren Stromeinspeisung abgeregelt – fast alles davon entfällt auf Photovoltaik-Anlagen, da kaum Windparks vorhanden sind. In den nördlicheren Planungsregionen Regensburg, Oberpfalz-Nord und Main-Rhön machen die Einzugsgebiete von Netzelementen mit mehr als 3 Prozent Abregelung bereits ca. 50 Prozent der Fläche aus – hier halten sich Solar und Wind oft die Waage.

Einzugsbereiche von Umspannwerken mit abgeregelter Stromeinspeisung (Redispatch) relativ zu technisch möglicher Stromeinspeisung der installierten erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen

Die Auswirkungen und zielführendere Alternativen

In all diesen Regionen könnte der Gesetzesvorschlag dazu führen, dass neue erneuerbare Stromerzeuger nicht finanzierbar sind, aufgrund fehlender Entschädigung für entgangene Erlöse der abgeregelten Energiemengen. Berücksichtigt man Einzugsgebiete von Netzelementen mit bereits über 2 Prozent Redispatch, steigt die betroffene Gesamtfläche in Deutschland von sieben auf elf Prozent, und das bei einer Berücksichtigung von nur einem Fünftel aller Redispatch-Maßnahmen. Der diskutierte „Redispatch-Vorbehalt“ würde somit zu einer signifikanten regionalen Ausbremsung des Erneuerbaren-Ausbaus führen.

Zudem berücksichtigt der Gesetzesentwurf nicht, dass eine neue Windanlage an einem Netzknoten mit Solar-dominiertem Redispatch nicht unbedingt zu einer Verstärkung des lokalen Redispatch führt. Ebenso wird ignoriert, dass die Standortauswahl für Windparks in der Regel von den Planungsregionen über die Ausweisung von Vorranggebieten vorgegeben wird. Projektierer können somit nur bedingt kapazitätslimitierten Bereichen ausweichen.

Die Alternative wäre mehr Flexibilität im Netz durch Netzausbau, Batteriespeicher und Flexibilisierung des Verbrauchs, um überschüssigen Strom nicht-steuerbarer Wind- und Solarparks nutzbar zu machen. In der marktlichen oder vertraglichen Incentivierung/Absicherung dieses Potenzials liegt der eigentliche Schlüssel, um Erneuerbaren-Ausbau und „Netz“-Ausbau in Einklang zu bringen, ohne ersteren auszubremsen. Dieser Schlüssel steckt bereits, denn zahlreiche privat-finanzierte Batteriespeicher-Projekte sind entwickelt, bekommen aber keinen Netzanschluss. Effektive Maßnahmen, um diesen Schlüssel zu drehen und die Batteriespeicher ans Netz zubringen, finden sich im aktuellen Gesetzesentwurf (noch) nicht.

Die Methodik

Die unabhängige Identifikation von kapazitätslimitierten Umspannwerken und Leitungsabschnitten ist vor allem aus 3 Gründen herausfordernd:

  1. Die geografische Lage der Netzanschlüsse von Stromerzeugern ist nicht öffentlich, sodass nicht genau gesagt werden kann, an welchem Umspannwerk oder Leitungsabschnitt diese unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind
  2. Nur wenige Verteilnetzbetreiber veröffentlichen anlagenscharfe Redispatch-Daten. Alle anderen veröffentlichen Redispatch-Maßnahmen nur ohne konkreten Anlagenbezug oder gar nicht, sodass eine geografische Zuordnung hier auch nicht möglich ist
  3. Die erzeugten Energiemengen von erneuerbaren Stromerzeugern sind nicht öffentlich, sodass die „technisch mögliche Stromeinspeisung“ und die auf Grund von Redispatch abgeregelte Einspeisung anderweitig bestimmt werden müssen

Das Team von dvlp.energy hat daher für die Einzugsbereiche von Umspannwerken die technisch mögliche und die abgeregelte Stromeinspeisung der darin befindlichen Stromerzeuger berechnet mit Hilfe der

  • Stammdaten im Marktstammdatenregister (Standort, Kapazität, Technologie)
  • Wetterdaten des deutschen Wetterdiensts (Globalstrahlung, Windgeschwindigkeiten)
  • Veröffentlichten Redispatch-Maßnahmen mit Anlagenbezug (Grad und Dauer der Abregelung)

Dieser Ansatz ermöglicht eine möglichst granulare Darstellung der Umspannwerke bzw. deren Einzugsgebiete, die vom Redispatch-Vorbehalt betroffen wären.

Dieser Artikel wurde am 13.03. angepasst. Konkret wurden verändert/hinzugefügt

  • die Beschreibung der Ergebnisse und der Graph in Bezug auf Einzugsbereiche von Umspannwerken (vorher: Verwaltungsgemeinden)
  • die Einordnung des Volumens der analysierten Redispatch-Maßnahmen im Vergleich zum Gesamtvolumen aller Redispatch-Maßnahmen in Deutschland
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