23.02.2026

Wo könnte der Ausbau der Erneuerbaren künftig ausgebremst werden?

Diese Frage stellt sich, seitdem der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) öffentlich wurde für ein “Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens”.

Wo könnte der Ausbau der Erneuerbaren künftig ausgebremst werden?

Der Gesetzesentwurf und seine möglichen Folgen

Diese Frage stellt sich, seitdem der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) öffentlich wurde für ein “Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens”. (Link)

Darin soll neu § 14 Absatz 1d im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eingeführt werden laut dem Verteilnetzbetreiber sogenannte kapazitätslimitierte Umspannwerke und Leitungsabschnitte ausweisen können, wenn die “technisch mögliche Stromeinspeisung der unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Anlagen im vorangegangenen Kalenderjahr um insgesamt mehr als 3 Prozent angepasst wurde.” Solche Anpassungen werden auch als Redispatch bezeichnet. Für die entgangenen Erlöse der abgeregelten Energiemenge werden die Anlagenbetreiber aktuell entschädigt.

Im Zusammenhang mit der ebenfalls vorgeschlagenen Änderung von § 8 Absatz 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sind Netzbetreiber dort dann allerdings nur noch zum Anschluss von erneuerbaren Anlagen verpflichtet, wenn diese auf die finanzielle Entschädigung verzichten.

Da Projektentwickler und Anlagenbetreiber schwer abschätzen können, wie häufig die Erzeugung neu geplanter Solar- oder Windparks von den Verteilnetzbetreibern abgeregelt werden muss, steht deren Finanzierbarkeit und somit deren Realisierbarkeit in diesen kapazitätslimitierten Regionen in Frage.

Die Methodik zur Identifikation kapazitätslimitierter Regionen

Die unabhängige Identifikation von kapazitätslimitierten Umspannwerken und Leitungsabschnitten ist vor allem aus 3 Gründen schwierig:

  1. Die geografische Lage der Netzanschlüsse von Stromerzeugern ist nicht öffentlich, sodass nicht genau gesagt werden kann, an welchem Umspannwerk oder Leitungsabschnitt diese unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind
  2. Nur wenige Verteilnetzbetreiber veröffentlichen anlagenscharfe Redispatch-Daten. Alle anderen veröffentlichen Redispatch-Maßnahmen nur ohne konkreten Anlagenbezug oder gar nicht, sodass eine geografische Zuordnung hier auch nicht möglich ist
  3. Die erzeugten Energiemengen von erneuerbaren Stromerzeugern sind nicht öffentlich, sodass die „technisch mögliche Stromeinspeisung“ und die auf Grund von Redispatch abgeregelte Einspeisung anderweitig bestimmt werden müssen

Anstatt für konkrete Umspannwerke und Leitungsabschnitte hat das Team von dvlp.energy daher kapazitätslimitierte Regionen auf Ebene der Verwaltungsgemeinden identifiziert. Die Berechnung der technisch möglichen und der abgeregelten Stromeinspeisung erfolgte für jeden Stromerzeuger basierend auf den

  • Stammdaten im Marktstammdatenregister (Standort, Kapazität, Technologie)
  • Wetterdaten nahegelegener Stationen des deutschen Wetterdiensts (Globalstrahlung, Windgeschwindigkeiten)
  • Veröffentlichten Redispatch-Maßnahmen mit Anlagenbezug (Grad und Dauer der Abregelung)

und wurde dann für die entsprechenden Verwaltungsgemeinden aufsummiert, in denen sich die Anlagen befinden.

Die kapazitätslimitierten Regionen

Aktuell betroffen wären bereits der Nordwesten von Niedersachsen, Schleswig-Holsteinund Brandenburg, der Nordosten von Sachsen-Anhalt, und der Norden und Osten von Bayern.

Ganz allgemein ist der Norden vor allem durch hohe Stromeispeisung von Windparks geprägt. So liegt die Verwaltungsgemeinde Esens im Landreis Wittmund (Niedersachsen) in absoluten Zahlen vorn mit knapp 60 GWh abgeregelter Energiemenge (ca. 6% der technisch möglichen Einspeisung), dicht gefolgt von den Gemeinden im Landkreis Dithmarschen (Schleswig-Holstein) mit je über 30 GWh (je ca. 3-4%). In diesen Regionen wird fast ausschließlich Wind abgeregelt.

Da aber die relativen Zahlen zählen („3%-Regel“) fällt gesondert auch der Landkreis Prignitz (Brandenburg) auf, wo von den Umspannwerk Kuhsdorf Ost und Pritzwalk allein mehr als 5% der insgesamt von der E.DIS abgeregelten Energiemengen ausgehen. In den Gemeinden Pritzwalk und Gumtrow werden dementsprechend auch bereits 1.5% der technisch möglichen Solarstromeinspeisung abgeregelt. In Letschin in Ost-Brandenburg sind es sogar 4.4% des Solarstroms. Hier wurden allein vom Solarpark Vossberg (ca. 7 MW) mehr als 400 MWh abgeregelt, was mehrals 5% der technisch möglichen Einspeisung entspricht. In Brandenburg ist die hohe Abregelung von Solarparks eine Nebenerscheinung der noch höheren Abregelung von Windparks (5-10% für die benannten Gemeinden).

In Bayern wiederum ist die Einspeisung von Solarstrom der kapazitätslimitierende Faktor. In der Mehrheit der Gemeinden in den Planungsregionen Landshut und Donau-Wald werden bereits jetzt weit mehr als 5% der technisch möglichen erneuerbaren Stromeinspeisung abgeregelt – fast alles davon Solar, da kaum Windparks vorhanden sind. In den nördlicheren Planungsregionen Regensburg, Oberpfalz-Nord und Main-Rhön finden sich ebenfalls bereits jetzt viele Gemeinden mit weit mehr als 3% – hier halten sich Solar und Wind oft die Waage.

In all diesen Regionen könnte der Gesetzesvorschlag dazu führen, dass neue erneuerbare Stromerzeuger nicht finanzierbar sind, auf Grund fehlender Entschädigung für entgangene Erlöse der künftig abgeregelten Energiemengen. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass weitere Regionen hinzukommen. Neben den 174 Verwaltungsgemeinden, in denen der Redispatch bereits jetzt über 3% liegt, zeigt die Analyse knapp 300 weitere mit bereits jetzt mehr als 2%. In Summe sind das ca. 10% aller Verwaltungsgemeinden.

Falls der Vorschlag umgesetzt wird, wäre wichtig, dass Netzbetreiber betroffene Regionen frühzeitig transparent machen. Wichtig wäre allerdings auch, dass neben dem Netzausbau auch das Potenzial flexibler Batteriespeicher erkannt wird, überschüssigen Strom nicht-steuerbarer Wind- und Solarparks zu integrieren. In deren Ausbau und der marktlichen oder vertraglichen Absicherung dieses Potenzials liegt der eigentliche Schlüssel EE-Ausbau und „Netz“-Ausbau in Einklang zu bringen, ohne ersteren auszubremsen.

Im dvlp web-GIS können unsere Nutzer die technisch möglichen und die abgeregelten Energiemengen für jede Verwaltungsgemeinde einsehen, auch unterteilt nach Wind und Solar.

Dabei ist zu beachten, dass für große Teile von Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg leider keine Daten vorliegen.

Verwaltungsgemeinden nach abgeregelter Stromeinspeisung (Redispatch) relativ zu technisch möglicher Stromeinspeisung der installierten erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen
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