Redispatch-Vorbehalt: Welche Vorranggebiete für Wind sind gefährdet?
87 rechtskräftige und 231 im Entwurf vorliegende, noch unbebaute Wind-Vorranggebiete in Bayern wären potenziell vom geplanten Redispatch-Vorbehalt (RDV) betroffen. Was das für die Standortwahl und die Planung neuer Windparks bedeutet.
Veröffentlicht am 30.07.2026 · Aktualisiert am 15.09.2026
Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Netzanschlusspakets beschlossen. Darin sollen Verteilnetzbetreiber ermächtigt werden, besonders stark von Abregelungen betroffene Netzbereiche als „kapazitätslimitierte Netzgebiete“ auszuweisen (die Ausweisung erfolgt technologiespeziefisch). Voraussetzung ist nach dem aktuellen Entwurf, dass die Erzeugung im vorangegangenen Kalenderjahr um mehr als 5 % reduziert wurde.
Für neue Anlagen in diesen Gebieten soll der Anspruch auf finanziellen Ausgleich bei Redispatch teilweise eingeschränkt werden. Der entschädigungslose Anteil ist auf 20 % der jährlichen Stromerzeugung begrenzt, in Windenergiegebieten nach dem WindBG auf 18 %. Der Entwurf befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren.
In welchen Regionen die ursprünglich vorgeschlagene Regelung greifen könnte, haben wir bereits im Februar analysiert. Nach dem Kabinettsbeschluss haben wir die Auswertung auf Grundlage der neuen Schwelle von mehr als 5 % aktualisiert.
Das Netzpaket geht in die parlamentarische Beratung: Nach dem derzeitigen Stand der Tagesordnung ist die erste Lesung im Bundestag für den 24. September 2026 vorgesehen. Der Entwurf ist damit noch nicht verabschiedet.
Der Hintergrund: Hundert Planungsregionen, Tausende Vorranggebiete für Windenergie
In Deutschland gibt es 102 Planungsregionen, die mit Festlegungen zur Raumordnung in Regional- oder Raumordnungsplänen die Nutzung des öffentlichen Raums steuern und bei der Planung neuer Wind- oder Solarparks zu berücksichtigen sind. 78 dieser Regionen haben Vorranggebiete für Windenergie (VR Wind) rechtskräftig ausgewiesen. Bei 68 liegen Entwürfe für weitere vor. In Summe: rund 4.000 VR Wind in Kraft und rund 7.300 VR Wind im Entwurf bundesweit.
Die entscheidende Frage für Projektentwickler: Welche davon sind noch unbebaut – und welche würden unter den RDV fallen? Denn genau dort ist die Projektierung neuer Windparks mit einem hohen wirtschaftlichen Risiko verbunden, sollte das Netzanschlusspaket das parlamentarische Verfahren in seiner aktuellen Form durchlaufen.
Die Datenlage: Schwer zugängliche Redispatch-Daten
Leider veröffentlichen nur wenige Netzbetreiber Redispatch-Daten in einer für Dritte nachvollziehbaren Form. Die folgende Analyse ist daher auf Bundesländer beschränkt, für die Daten für mehr als 50 % der Landesfläche vorliegen. Für die aktualisierte Analyse betrachten wir Netzbereiche, in denen die relevante Abregelungsquote über der im Kabinettsentwurf vorgesehenen Schwelle von 5 % liegt.
Die Zahlen: Zahlreiche unbebaute VR Wind bereits jetzt betroffen
In Bayern wären nach der aktualisierten Analyse 87 von 728 unbebauten, rechtskräftig ausgewiesenen VR Wind potenziell betroffen – rund 12 %. Bei den unbebauten Gebieten im Entwurf sind es 213 von 1.154, also rund 18 %. Grundlage ist die aktualisierte Auswertung für die 5-%-Schwelle. Der Redispatch ist in Bayern allerdings mehrheitlich PV-getrieben, mutmaßlich würden daher kapazitätslimitierte Gebiete insbesondere für neue PV-Projekte ausgerufen werden.
Besonders auffällig bleibt Brandenburg. Dort liegen nach der aktualisierten Analyse rund 27 % der unbebauten Vorranggebiete in Kraft oberhalb der relevanten Schwelle. Bei den Gebieten im Entwurf sind es weiterhin rund 7 %.
Das wäre wünschenswert – ist aber wahrscheinlich Zufall. In Schleswig-Holstein liegt der Anteil bei rund 3 % der rechtskräftig ausgewiesenen und rund 6 % der im Entwurf befindlichen, noch unbebauten Vorranggebiete. Ein bundesweit einheitliches Verhältnis zwischen rechtskräftigen Gebieten und Gebieten im Entwurf lässt sich daraus nicht ableiten.
Und genau das ist das eigentliche Problem: Es sollte kein Zufall sein. Solange neue VR Wind ausgewiesen werden, ohne Redispatch-Belastung systematisch zu berücksichtigen, riskieren Planungsregionen, Flächen auszuweisen, deren Wirtschaftlichkeit durch ein zusätzliches und langfristiges Abregelungsrisiko erheblich beeinträchtigt werden könnte. Das Ergebnis: Der Ausbau der Erneuerbaren wird zwischen Netzoptimierung und Planungsrecht zerrieben.
Sollte das Netzanschlusspaket in seiner aktuellen Form verabschiedet werden, wäre eine verbindliche Abstimmung zwischen Netzbetreibern und Planungsregionen unumgänglich. Sinnvoller wäre es, den Fokus auf die Netzertüchtigung selbst zu legen: schnellerer Ausbau und mehr Flexibilität durch Stromspeicher. Hunderte Gigawatt an Speicherleistung sind bereits geplant – und warten auf Netzanschluss.
Was das für dich als Projektentwickler:in bedeutet
Bevor du in ein Vorranggebiet für Wind investierst, solltest du prüfen, ob der Standort in einem Netzbereich liegt, der nach den Kriterien des aktuellen Gesetzentwurfs als kapazitätslimitiert ausgewiesen werden könnte und welche Technologie maßgeblich vom Re dispatch betroffen ist. Die tatsächliche Ausweisung läge beim zuständigen Verteilnetzbetreiber. In dvlp siehst du auf einen Blick, welche VR Wind und VR Wind im Entwurf in den jeweiligen Planungsregionen in einer netztechnisch belasteten Zone liegen – und wie stark der historische Redispatch in den letzten drei Jahren war.
Abbildung 1 zeigt, wie sich Wind-Vorranggebiete und historische Redispatch-Daten im dvlp web-GIS gemeinsam betrachten lassen.

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